Liebe Schützenkameraden,
mit Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes werden im Rahmen der waffenrechtlichen Überprüfungen alle Waffenkategorien, einschließlich Munition sowie Magazinen der Kategorie A, kontrolliert.
In den letzten Wochen häufen sich Fälle, in denen Besitzer von Kategorie‑A‑Waffen oder -Magazinen trotz früherer ordnungsgemäßer Altbestandsmeldung hohe Geldstrafen erhalten haben. Grund dafür ist, dass die Meldung zwar korrekt an die Bezirkshauptmannschaft übermittelt wurde, jedoch nicht vollständig oder fehlerfrei im Zentralen Waffenregister erfasst wurde. Da damals keine Rückbestätigung oder Prüfung erfolgte, blieb dieser Fehler oft unbemerkt – mit nun unangenehmen Folgen.
🔎 Empfehlung
Überprüft bitte umgehend, ob eure Altbestände (Kat. A Waffen, Magazine, Munition) vollständig und korrekt im ZWR registriert sind.
Sollte etwas fehlen, ist eine Selbstanzeige bei der BH dringend anzuraten – sie wirkt strafmildernd und verhindert deutlich höhere Konsequenzen.
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